Bäderverband M-V e.V. begrüßt Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz

Mit Freude haben die Mitglieder des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Kenntnis genommen, dass das Tauziehen um das Ladenöffnungsgesetz endlich ein Ende hat. Der gemeinsame Gesetzentwurf der großen Koalition zur Regelung der Ladenöffnungszeiten soll im Juni den Landtag passieren und dann umgehend in Kraft treten, so der Präsident des Bäderverbandes M-V e.V., Mathias Löttge, MdL.

Auch die Gewerbetreibenden freuen sich, dass somit wieder Rechtssicherheit geschaffen wird. Sie sind froh darüber, dass wieder klare und unmissverständliche Ladenöffnungszeiten für ganz Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden. Diese Gesetzgebung soll u.a. auch der Abwanderung von Kaufkraft entgegenwirken, denn dort gibt es keine Reglementierung für Ladenöffnungszeiten. Außerdem soll somit der Shoppingtourismus nach Mecklenburg-Vorpommern forciert werden. Deshalb ist unter § 5 im Gesetzentwurf der gewerbliche Verkauf  in grenznahen Gemeinden an Sonntagen separat geregelt.

Nach Auffassung des Bäderverbandes M-V e.V. ist  mit dem Gesetzentwurf, in dem unter § 3 die Öffnungszeit von Montag – freitags ohne zeitliche Begrenzung und an den Samstagen von 00 bis 22.00 Uhr und die zusätzliche Öffnungszeit an 4 Samstagen bis 24.00 Uhr geregelt ist, viel erreicht worden. Zusätzlich ist der Verkauf an 4 Sonntagen im Jahr möglich. Dieses steht im § 6. Der Präsident des Bäderverbandes M-V e.V. weist darauf hin, dass die Bäderregelung unter dem § 10 verankert ist.
Mit der neuen Gesetzgebung werden die Innenstädte und natürlich die Kurorte an den Wochenenden und in den Abendstunden weiter belebt, so Löttge.
Mitternachtsshopping, dass sich immer größerer Beliebtheit erfreut, kann jetzt ohne bürokratischen Aufwand stattfinden.

Seit Jahren bemühen sich viele Akteure, besonders im Tourismus unseres Landes, um erweiterte Ladenöffnungszeiten. Sie sehen diesen Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz auch als ihren Erfolg.