Ahlbeck: Ärger im Wald wegen freilaufendem Hund

75-jährige Seniorin verpasste Jagdpächter blaues Auge

Mit einem nicht alltäglichen Fall der Körperverletzung hat die Polizei in Heringsdorf zu tun. Die Polizei nimmt die Sache zum Anlass, auf das Landesjagdgesetz und Gefahren hinzuweisen.
Ein 47-jähriger Jagdpächter zeigte am Dienstagnachmittag an, dass er im Wald bei Ahlbeck unterwegs war, dort auf eine Seniorin traf und sie bat, ihren Schäferhund anzuleinen. Die Frau mit 75 Jahren hat daraufhin nicht nur versucht, ihren Hund mit den Worten „Fass“ auf den Jäger zu hetzen, sie schlug dem Pächter auch ein blaues Auge. Der Hund hatte es hingegen vorgezogen, dem Befehl seiner Halterin nicht zu folgen. Sie erschien ebenfalls bei der Polizei und zeigte an, vom Pächter gegen ein Bein getreten worden zu sein.

Hinweis der Polizei und Tipp:

Grundsätzlich sind Spaziergänger im Wald gehalten, ihre Hunde anzuleinen. Sie begehen sonst eine Ordnungswidrigkeit. Jagdpächter und Forstsbedienstete sind nach dem Landesjagdgesetz berechtigt, den Jagdschutz auszuüben. Dazu gehört auch, dass wildernde Hunde, die sich außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Halters befinden, getötet werden können. Daher Hunde immer an die Leine nehmen! (Gekennzeichnete Hütehunde, Polizeihunde, Blindenhunde und Jagdhunde gehören nicht dazu.)

Die Bitte des Jagdpächters ist zudem schon deswegen nicht weit hergeholt, weil er im Wald um Bachen und deren Frischlinge weiß. Sollte ein frei umher laufender Hund in einen solchen Kessel geraten, kann es für diesen lebensbedrohlich werden.