Abwrackprämie – Vorteile und Risiken gut abwägen

Jahreswagen, EU-Fahrzeuge, Leasing oder Finanzierung – Was ist möglich?

Die in Aussicht gestellte so genannte Abwrackprämie in Verbindung mit der neuen, CO2-orientierten Besteuerung von Kfz sind für viele  wichtige Aspekte bei der Überlegung, jetzt ein neues Auto zu erwerben. Die Neue Verbraucherzentrale macht aus diesem Anlass alle Verbraucher darauf aufmerksam, sehr sorgfältig zu prüfen, ob der Neuerwerb eines PKW tatsächlich von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit und den eigenen Mobilitätsvorstellungen getragen wird. In jedem Fall bleibt Zeit, sich das richtige neue Modell bei einem Autohändler auszusuchen, Preise, Spritverbrauch, Rabatte und eventuelle Finanzierungsbedingungen zu vergleichen.

Erst, wenn die Auswahl getroffen ist, sollte das gebrauchte Auto und die Einbindung der Abwrackprämie ins Spiel gebracht werden. Denn immerhin kann das alte Auto noch den einen oder anderen Euro bringen und das eigene Budget entlasten. In der Regel wird es der Autohändler übernehmen, das Auto in vorgeschriebener Weise verschrotten zu lassen. Zu beachten wäre, ob der freundliche Service nicht mit irgendwelchen Bearbeitungsgebühren belegt wird. Wer sich zunächst selbst um eine Verschrottung kümmern will, kann sich Informationen über www.altfahrzeugstelle.de holen und sich die Liste anerkannter Demontagebetriebe ansehen.

Handelt es sich bei dem neuen Auto um einen Jahreswagen, darf dieser nicht länger als ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisation, einen Kfz-Händler, eine Hersteller eigene Autobank, eine Autovermietungs- oder einen Leasingvertrieb zugelassen sein. Ganz wichtig ist zu wissen, dass der Prämienantrag auch abgelehnt werden könnte. Immerhin wird die Förderung von mehreren strengen Voraussetzungen abhängen; z. B. auch davon, ob die bereit gestellten 1,5 Milliarden Euro ausreichen. Ist der Kauf- oder Leasingvertrag unterschrieben und scheitert die Abwrackprämie, muss der Vertrag trotzdem erfüllt werden, es sei denn, anderes ist vereinbart. Bei einer Finanzierung des Autopreises sollte eine Restschuldversicherung nicht mit einbezogen werden.

Die Neue Verbraucherzentrale ist im Rahmen ihrer Finanzberatung bei der Urteilsfindung über den Neuerwerb eines PKW und einer etwaigen Finanzierungsentscheidung behilflich.