CDU MV setzt auf Präventivwirkung des Alkoholverbotes für Fahranfänger

Das ab heute geltende absolute Alkoholverbot für Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist zu begrüßen, denn in Mecklenburg-Vorpommern zählt das Fahren unter Alkohol zu den Hauptunfallursachen.

„Alkohol und Straßenverkehr gehören nicht zusammen. Das Fahren unter Alkohol schränkt nicht nur die eigene Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit ein, es gefährdet auch die Gesundheit und Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer und steht in der Unfallursachenstatistik ganz oben. Fahranfänger gehören ohnehin schon zu einer Risikogruppe, da ihnen die nötige Fahrpraxis fehlt. Wenn zu dieser Unsicherheit noch Alkohol kommt, ist es nachvollziehbar, wie schnell es zu Unfällen, in den schlimmsten Fällen sogar mit Todesfolge, kommen kann. Daher ist ein generelles Alkoholverbot für Fahranfänger absolut begrüßenswert“, sagte der CDU Landesvorsitzende, Jürgen Seidel.

„Die zahlreichen Unfälle junger Menschen, insbesondere bei uns im Land, sind alarmierend. Besonders unter jungen Erwachsenen gehen mit den wöchentlichen Diskobesuchen Spaß und Alkohol einher. Es kann nur immer wieder betont werden, dass es absolut unvernünftig und lebensgefährlich ist, sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen oder bei einem alkoholisierten Fahrer mitzufahren“, so Seidel weiter.

„Wir setzen dabei auch auf die präventive Wirkung des Fahrverbots und hoffen auf die Einsicht und Verantwortung der Fahranfänger. Ich appelliere an die Vernunft der jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, sich strikt an das generelle Alkoholverbot für Fahranfänger zu halten. Es sollte kein Problem darstellen, jedes Wochenende einen neuen Fahrer zu bestimmen, der während des Diskobesuches keinen Alkohol trinkt und im Anschluss daran alle Mitfahrer wieder unversehrt nach Hause bringt“, sagte Seidel abschließend.