56,8 Millionen Euro für die Selbstständige Schule

Minister Tesch begrüßt Entscheidung des Begleitausschusses des Landes
„Die Inhalte für die Selbstständige Schule sind gesetzt, die finanzielle Ausstattung für die nächsten Jahre ist geregelt. Jetzt geht es darum, die vom Begleitausschuss des Landes zugesagten 56,8 Millionen Euro effizient und zeitlich optimal einzusetzen. Das gelingt aber nur, wenn wir zum kommenden Schuljahr mit der Selbstständigen Schule starten können. Dafür benötigen wir jetzt die Schulgesetznovelle“, so Kultusminister Henry Tesch nach der Entscheidung des Begleitausschusses über das Projekt „Selbstständige Schule und Qualitätsentwicklung“.

Danach stehen dafür bis 2013 insgesamt 56,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 11,4 Millionen Euro auf die Fort- und Weiterbildung. Dazu gehören:

– die Schulleiterfortbildung, u. a. in Form eines Masterstudiengangs für Schul- und Qualitätsmanagement

– die Fortbildung der Lehrer zu individueller Förderung, zu Lesekompetenz, mathematischer Kompetenz, Lern- und Verhaltensstörungen

– die Fortbildung von Steuergruppen der Schulen.

42,9 Millionen Euro sind für die Ausgestaltung der Selbstständigen Schule, d. h. für Stunden zur Schulprogrammarbeit für das Qualitätsmanagement, die Arbeit der Steuergruppen,  Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausbildung und den Einsatz der Evaluatoren an den Schulen.

2,5 Millionen Euro stehen zusätzlich für Lehrerstunden zur Absicherung individualisierter Angebote zur Verfügung, Diese sollen in den Grundschulen zur Verbesserung der Lesekompetenz eingesetzt werden.

Im Land werden 50 Unterrichtsberater ausgebildet und in den Schulen eingesetzt, um die Fach- und Methodenkompetenz der Lehrkräfte bei der Förderung leistungsstarker und leistungsschwacher Schüler zu begleiten die Fortbildung von Mitwirkungsgremien wie Elternvertretungen, Schülervertretungen und Personalräte

Das Projekt „Selbstständige Schule und Qualitätsentwicklung“ wird zu 75 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.