Wissenswertes zu ambulanten Pflegedienstverträgen

Pflegehotline der Verbraucherzentralen informiert

Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, hat Anspruch darauf, unverzüglich einen Pflegevertrag ausgehändigt zu bekommen, darauf weisen die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen hin. In diesem Vertrag müssen die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes detailliert nach Art, Inhalt und Umfang aufgeführt sein. Insbesondere muss deutlich werden, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welche Kosten der Pflegebedürftige gegebenenfalls aus eigener Tasche zahlen muss, wenn der Zuschuss der Pflegekasse nicht ausreicht.

Wie viel man im Einzelfall zuzahlen muss, hängt unter anderem davon ab, ob der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Wichtig ist auch, ob es sich um eine Leistung handelt, die grundsätzlich von den Pflegekassen übernommen wird, wie z. B. Hilfe beim An- und Ausziehen oder bei der Morgentoilette oder ob es frei zu vereinbarende Zusatzleistungen sind, wie z. B. Begleitdienste.

Wer Fragen rund um Pflegedienstverträge oder Heimverträge hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Die Experten sind montags und mittwochs in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01803 770 500 2 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz zu erreichen.