Wie weiter im Rostocker Gas-Preis-Streit?

Viele Rostocker und auch Verbraucher im ganzen Land fühlen sich durch das Vorgehen der Rostocker Stadtwerke gegen Verbraucher, die den bisherigen Gaspreiserhöhungen widersprochen hatten, verunsichert.

Immerhin hatten sich die Stadtwerke entschlossen, auf die Widersprüche und die vorgenommenen Kürzungen der Zahlungsbeträge mit einer Versorgungssperre zu reagieren und haben diese Drohung zum Beispiel bei einer Familie in Pölchow wahr gemacht. Das ist bundesweit fast einzigartig, denn bislang konnten sich Verbraucher im Gaspreisstreit sicher sein, erst dann den höheren Gaspreis zahlen zu müssen, wenn ihnen die Kalkulation für die Erhöhung offen gelegt worden ist.

Nach wie vor ist es aber legitim, gegen eine Gaspreiserhöhung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch wird mit den Zweifeln an der Begründetheit / Billigkeit an der Preiserhöhung begründet. Gaskunden, die einen Sondervertrag mit ihrem Versorger abgeschlossen haben – und das sind die meisten –, können darüber hinaus ihren Widerspruch mit der Unwirksamkeit der im Vertrag vereinbarten Preisklausel begründen.

Mit dem Widerspruch steht dann auch die Frage, wie die weiteren Zahlungen zu gestalten sind. Bei den Zahlungen, die einem Widerspruch folgen, muss zumindest ein schriftlicher Vorbehalt erfolgen. Damit wird gesichert, dass bei Ausbleiben des Nachweises der Angemessenheit des Preises eine Rückforderung zu viel bezahlter durchgesetzt werden kann. Konsequenter und bislang vielfach praktiziert ist die einstweilige Kürzung der Zahlungsbeträge, indem nur die Beträge entrichtet werden, die auf dem alten Preis beruhen. Dem liegt die Rechtslage zugrunde, nach der eine Fälligkeit der geforderten Preiserhöhung erst eintritt, wenn ein Gericht deren Angemessenheit bestätigt hat.

Die Rostocker Stadtwerke beziehen sich nun auf zwei Urteile des Landgerichtes, dass sich mit eine Preiserhöhung aus dem Jahre 2005 befasste. Daraus leiten die Stadtwerke nun ab, dass damit alle Widersprüche gegen diese konkrete Erhöhung hinfällig seien und damit nun eine Zahlungspflicht für die betroffenen Verbraucher eintritt. Diese Rechtsauffassung ist bundesweit neu und findet viele Kritiker unter Energierechtsexperten. Da die Stadtwerke ihre Auffassung mit aller Konsequenz durchzusetzen bereit sind, kann Rostocker Verbrauchern, die einer Preiserhöhung aus dem Jahre 2005 widersprochen haben und denen jetzt eine Sperrandrohung zugeht, nur zu einer vorbehaltlichen Zahlung unter Aufrechterhaltung des Widerspruches geraten werden. Für andere Preiserhöhungen und für andere Versorger ist diese Reaktion bisweilen nicht angesagt.

Wer die mit einem Widerspruch verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte, nutzt die zunehmende Möglichkeit, einen anderen Gasanbieter zu wählen.

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