Wichtiger juristischer Erfolg gegen Dumpinglöhne in Stralsund

Günter Rühs: Wichtiger juristischer Erfolg gegen Dumpinglöhne – ARGEn sollen Beispiel in Stralsund folgen

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat nach dem heutigen Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund, welches einen Unternehmer wegen der Zahlung von sittenwidrigen Dumping-Löhnen zur Zahlung von 6.600 Euro Lohnnachforderungen an die ARGE verurteilte, ein ähnliches Vorgehen im ganzen Land gefordert.

„Wir wünschen uns ausdrücklich, dass auch die anderen ARGEn im Land sowie die Optionskommune Ostvorpommern dem Beispiel von Stralsund folgen und in Fällen von vermuteten Dumpinglöhnen den Gerichtsweg einschlagen. Das heutige Urteil unterstreicht deutlich, dass es ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium gibt, um gegen offensichtliche Dumpinglöhne vorzugehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es durchaus erforderlich, bei allen, die auf ergänzende Leistungen der Arbeitsagenturen angewiesen sind, weil ihr Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, genau hinzuschauen. Wo Unternehmen ganz offensichtlich Lohndumping auf Kosten des Beitrags- und Steuerzahlers betreiben, sollte nach klärenden Gesprächen zügig der Rechtsweg beschritten werden.

An die Unternehmen im Land kann ich auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nur den Appell richten: Wer nicht in die Demografiefalle rutschen und in drei bis fünf Jahren ohne Mitarbeiter dastehen will, muss heute handeln und Mitarbeiter an sich binden. Dafür braucht es ein gutes Betriebsklima, wozu eine auskömmliche Bezahlung gehört“, so Günter Rühs deutlich.

Jutta Hackert