Wichtige Tipps für Existenzgründer

Was sollten Selbständige bei der Wahl ihrer Krankenversicherung bedenken?

Der Sohn von Frau B. will sich nach dem erfolgreich beendeten Studium selbständig machen, er hat schon länger eine gute Geschäftsidee, die nun endlich umgesetzt werden soll. Bevor er endlich sein eigener Chef wird, müssen allerdings noch viele offene Fragen geklärt und Entscheidungen getroffen werden. Das Thema „Krankenversicherung“ spielt dabei keine große Rolle. „Ich muss mich ja sowieso von nun an privat krankenversichern, habe ich von Freunden gehört. Da gibt es sehr günstige Angebote“, sagt er seiner Mutter.

Frau B. weiss, dass ihr 27jähriger Sohn fit, sportlich und eigentlich kerngesund ist, aber als Mutter macht sie sich dennoch Sorgen. Mit der Gesundheitsreform hat es doch so viele Veränderungen gegeben. Wie kann er sich bei längerer Krankheit finanziell absichern? Bleiben die Beiträge immer so günstig? Was passiert, wenn die Einnahmen einmal nicht mehr ausreichen, um die Krankenversicherung zu bezahlen? Kann er wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Aber das sind zur Zeit alles keine Themen, die sie mit ihm diskutieren kann, er hat andere Fragen zu klären. Frau B. hat vor kurzem aus der Zeitung von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland und ihren 22 Beratungsstellen erfahren. In Rostock sucht sie deshalb die Beratungsstelle in der Strandstraße 98 auf, die sich in Trägerschaft der Neuen Verbraucherzentrale MV befindet.

Die Patientenberaterin Wiebke Cornelius bestätigt dort der besorgten Mutter, dass die Wahl der Krankenversicherung besonders für junge Selbständige eine sehr wichtige und weitreichende Entscheidung ist. „Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Existenzgründer automatisch in die private Krankenversicherung müssen“, erklärt Cornelius. Der grundsätzliche Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung besteht darin, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung von Alter und Gesundheitszustand abhängig sind, die der gesetzlichen von der Höhe des Einkommens. Privat Versicherte müssen Rechnungen für die Behandlung zunächst selbst bezahlen und diese dann bei ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einreichen, während für gesetzlich Versicherte das sog. Sachleistungsprinzip gilt. Sie müssen beim Arzt lediglich mit der Chipkarte nachweisen, dass sie versichert sind.

Besonders für junge Existenzgründer gilt, gründlich die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungssysteme für die eigene Situation zu prüfen und dabei auch an die Zukunft zu denken. Wird in den nächsten Jahren vielleicht eine Familie gegründet? Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten und Kinder gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie sieht es mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aus? Sie ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich und an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden. Selbst wenn ehemals Selbständige einmal ALG II beziehen sollten, ist ihnen ab 1. Januar 2009 die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt. Die zunächst relativ geringen Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen im Laufe der Jahre koninuierlich, und zwar unabhängig von der Höhe der Einnahmen eines Selbständigen. Das bedeutet, dass der Betrag der bei einer privaten Krankenversicherung im Vergleich mit einer gesetzlichen zunächst gespart werden kann, für die kommenden Jahre zurückgelegt werden muss. Dies sollte jeder Existenzgründer bei seiner finanziellen Planung mit berücksichtigen.

Das ausführliche Gespräch mit der Patientenberaterin hat Frau B. in ihrer Ansicht bestärkt, dass das Thema „Krankenversicherung“ nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Mit vielen neuen Informationen versehen, will sie noch einmal mit ihrem Sohn darüber sprechen. Sie ist sich ganz sicher, dass er vor einer Entscheidung noch einmal den kostenfreien Rat der neutralen und unabhängigen Patientenberatungsstelle einholen wird.

Beratungstelefon
Mo – Fr 10 – 18 Uhr   01803 11 77 22 (9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 9 – 13 und 14 – 18 Uhr

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD
0381 208 70 45, Strandstraße 98, 18055 Rostock