Wichtige Beschlüsse durch die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche

Anerkennung für die Errichtung einer kirchlichen Stiftung „Eckart Schwerin Stiftung – Schulen in Tansania“ ausgesprochen

DomBei ihrer Sitzung am 04. Juli 2009 in Schwerin sprach die Kirchenleitung die Anerkennung für die Errichtung einer kirchlichen Stiftung „Eckart Schwerin Stiftung – Schulen in Tansania“ aus.

Der verstorbene OKR i. R. Prof. Dr. Eckart Schwerin hatte zwei Tage vor seinem Tode die Stiftung ins Leben gerufen und mit Kapital ausgestattet. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kirchlicher Schulen in der Pare-Diözese in Tansania.

Die Kirchenleitung befasste sich erneut mit der Frage der Errichtung eines Regionalzentrums für Dienste und Werke in Mecklenburg. Sie befürwortete die Errichtung eines solchen Regionalzentrums an einem Standort, an dem alle nichtselbstständigen Einrichtungen zusammengeführt werden sollen.

Die Kirchenleitung bat den Oberkirchenrat, zunächst eine Bauplanung für ein entsprechendes Gebäude in Güstrow in Vorbereitung einer Synodenentscheidung in Auftrag zu geben und Fördermöglichkeit zu erkunden. Die Kirchenleitung empfahl, die Errichtung eines solchen Regionalzentrums bis Ende 2011 anzustreben.

Der Oberkirchenrat wurde außerdem gebeten zu prüfen, welche kirchengesetzlichen Regelungen für die Bildung dieses Regionalzentrums erforderlich sind. Die endgültige Entscheidung über das Regionalzentrum trifft die Landessynode.

Die Kirchenleitung genehmigte überplanmäßige Ausgaben aus dem landeskirchlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2008. So wurde deutlich mehr für Versorgungsleistungen ausgegeben.

Hier konnte bei der Planung noch nicht berücksichtigt werden, wie sich die Leistungen für die Versorgungsempfänger entwickeln würden. Insgesamt schloss der landeskirchliche Haushalt des Jahres 2008 mit einem Überschuss von rund 743.000,00 €. Gemäß landeskirchlicher Haushaltsordnung wurden davon rund 220.000,00 € an die Schwerpunktfonds der Kirchenkreise überwiesen. 370.000,00 € werden zur Entschuldung von kirchgemeindlichen Baukassen verwendet.

Weitere 150.000,00 € wurden u. a. für ein Modellprojekt zur Förderung regionaler Zusammenarbeit von Kirchgemeinden zurückgestellt, das besonders in strukturschwachen Regionen greifen soll. Das Projekt liegt derzeit dem ad-hoc-Ausschuss der Landessynode für Schwerpunktsetzungen im allgemeinkirchlichen Bereich zur Beratung vor.