VNW-Mietertipp:Bei Störung des Hausfriedens

Der vertragstreue Mieter zahlt in Deutschland pünktlich seine Miete, beschwert sich nicht bei seinem Vermieter und lebt in Frieden und Eintracht mit seinen Mitmietern.

So sieht der Idealfall bei ca. 22 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland aus. Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens durch den Mieter verstehen weder der Gesetzgeber noch die Gerichte Spaß. Dem Mieter droht hier die fristlose Kündigung und der Herauswurf aus seiner Wohnung.

Derbe und diskriminierende Beleidigungen von Mitmietern berechtigen den Vermieter, diesen Mieter ohne Abmahnung zu kündigen, so das Amtsgericht Coburg in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 11 C 1036/08).

Wiederholte nächtliche Polizeieinsätze (MEK) gegen einen nicht gewaltfernen Mieter im Wohngebäude begründen wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung die fristlose Kündigung des Mietvertrages, so das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 3. November 2005 (Az. 307 S 124/05).

Auch Sachbeschädigungen durch den Mieter am Eigentum des Vermieters berechtigen diesen zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Abmahnung, so das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 17. Oktober 2005 (Az. 461 C 18919/05). Der Mieter hatte Steine aus der Terrasse gerissen und anschließend gegen Rollläden geworfen.

Handelt der Mieter in seiner Wohnanlage mit Heroin, berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, so das Amtsgericht Pinneberg in seinem Urteil vom 29. August 2002 (Az. 68 C 23/02).

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß:
„Das Gesetz belohnt den vertragstreuen und bestraft den vertragswidrig handelnden Mieter. Schwere Störungen des Hausfriedens können dem Vermieter und anderen Mitmietern nicht zugemutet werden. Deshalb darf der Vermieter in derartigen Fällen eine fristlose Kündigung gegenüber dem Störmieter aussprechen. Dieser kann sich in derartig schwerwiegenden Fällen nicht auf den umfassenden Kündigungsschutz berufen.“

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 316 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In ihren 722.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.

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Dr. Peter Hitpaß