Koalition will Rechte von Mietern schwächen

Die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, warnt vor einer rechtlichen Schlechterstellung der Mieter durch die schwarz-gelbe Bundesregierung.

„Die im Koalitionsvertrag angekündigte Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter lässt nicht Gutes ahnen“, erklärte sie am Donnerstag.

Sowohl eine Verkürzung der Kündigungsfrist für den Vermieter als auch eine Verlängerung der Fristen für Mieter sei mit erheblichen Nachteilen für die Mieter verbunden. „Sie können einerseits schneller auf die Straße gesetzt werden, andererseits kann sich ein geplanter Wohnungswechsel zu Lasten des Mieters erheblich verzögern“, so Frau Lück.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, habe aber einen Pferdefuß. „Beeinträchtigungen, die damit für Mieter etwa durch Lärm und Dreck verbunden sind, sollen künftig vom Mieter geschluckt, Mietminderungen für unzulässig erklärt werden“, so Frau Lück. Dies verletze elementare Mietgrundrechte.

Völlig entmündigt würden Mieter, deren Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung direkt dem Vermieter überwiesen werden sollen. „Auch wenn die Direktüberweisung der KdU bereits übliche Praxis ist, bestand bislang zumindest ein Wahlrecht“, sagte Frau Lück. Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und Sozialgeld könnten ihre berechtigten Mieterinteressen nicht mehr wahrnehmen, wenn das Mittel einer Mietminderung entfällt. „Sie werden zu Mietern zweiter Klasse degradiert und sollen beispielsweise Wohnungsmängel oder falsche Betriebskostenabrechnungen hinnehmen – die Argen überweisen trotzdem die volle Miete“, so Frau Lück.

Claudia Schreyer