Verbraucherzentrale informiert: Was Energieversorger mitteilen müssen

Rechnungen für Strom und Gas

Das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz regelt die Mindestangaben, die künftig auf der Rechnung zu stehen haben. Dabei gilt: Strom- und Gasrechnungen müssen einfach und verständlich sein. Horst-Ulrich Frank, Fachberater Energie der Neuen Verbraucherzentrale, erläutert, was ab jetzt auf der Rechnung nicht fehlen darf.

Um Verbrauchern den Wechsel des Anbieters zu erleichtern, gehören künftig die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist und die Zählernummer des Kunden zu den Pflichtangaben auf der Rechnung. Ferner findet man dort neben dem aktuellen Verbrauch auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. „Prüfen sollten Sie insbesondere die Angaben zu Messstelle, Zählerständen, Abrechnungszeitraum, Preisen und Abschlagszahlungen“, rät Frank.

Die Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Dabei muss die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden. Wer keine Rechnung erhält, sollte unbedingt nachfragen, denn trotz fehlender Rechnung verjährt die Forderung nicht. Wollen Sie eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen, teilen Sie dem Energieversorger – am besten per Einschreiben – den Fehler mit und fordern ihn auf, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. „Ansonsten kann das Unternehmen nach einer Ankündigung die Versorgung unterbrechen. Das ist auch schon bei relativ geringen ‚Rückständen‘ ab 100 Euro möglich“, warnt der Energieexperte

Auf Beschwerden muss der Energieversorger innerhalb von vier Wochen mit einer Begründung antworten. Danach kann die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden. Deren Entscheidung ist für den Kunden kostenfrei. Die Anschrift der Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde finden sich ebenfalls auf der Rechnung.

Bei Fragen zur Energierechnung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 – 809 802 400 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0381 – 208 70 50. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.