Uta-Maria Kuder (CDU): Keine SED-Opferrente für Schwerverbrecher

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat sich im Bundesrat erneut im Rahmen eines gemeinsamen Antrags der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Niedersachsen erfolgreich dafür eingesetzt, Schwerbrecher von der monatlichen Zahlung der sog. „Ehrenrente“ für bedürftige Opfer des SED-Regimes in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich dauerhaft auszuschließen.

Diese besondere Zuwendung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz soll nach der gemeinsamen Länderinitiative Personen nicht mehr gewährt werden, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und mehr verurteilt wurden. Dies betrifft Verurteilungen nach dem 2. Oktober 1990 und Verurteilungen für die Zeit davor, sofern zu diesem Zeitpunkt die Freiheitsstrafe noch nicht restlos verbüßt war.

Überdies sollen Kindergeldleistungen bei der Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit von Antragstellern künftig außer Ansatz bleiben.

Justizministerin Kuder: „Ich bin erleichtert, dass sich der Bundesrat soeben erneut mit großer Mehrheit für den gemeinsamen Antrag ausgesprochen hat. Die SED-Opferrente ist ein Zeichen besonderer Anerkennung und Würdigung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Zu den Anspruchsberechtigten gehören nach geltender Rechtslage aber leider auch Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben. Unwürdige Antragsteller müssen von dem Privileg der SED-Opferrente aber dauerhaft ausgeschlossen werden und dürfen auch nach Verbüßung ihrer Haftzeit nicht erneut in den Genuss dieser Zahlungen kommen – das ist ein Gebot der Gerechtigkeit! Die derzeitige Regelung schadet dem Ruf der Opferrente, dem Ansehen der Politik und nicht zuletzt dem Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz. Man darf Menschen, die aus Sicht einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf legitime Weise Widerstand geleistet haben und dafür bestraft wurden, beim Leistungsbezug nicht auf eine Ebene mit Schwerverbrechern stellen. Ein Beleg dafür ist der bundesweit bekannt gewordene Fall des Mörders und Sexualtäters Frank S., der zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist.

Ich freue mich, dass diese Sichtweise im Kreise der Bundesländer abermals auf breite Anerkennung gestoßen ist. Dies ist eine tragfähige Grundlage für die erforderlichen Mehrheiten auch im Bundestag.“

Information:

Die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des „Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet“ war erforderlich, nachdem der Bundestag aufgrund des Endes der Legislaturperiode auf Bundesebene im Herbst 2009 über die Länderinitiative vom Mai 2009 nicht mehr beraten konnte.