Urteil zu Kopfnoten ändert nichts an programmiertem Durcheinander

Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu den so genannten Kopfnoten ändert nach Angaben des bildungspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Andreas Bluhm, nichts an der grundsätzlichen Kritik seiner Fraktion an den Bewertungsmaßstäben des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern.

„Erst mit dem jetzigen Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Schulgesetzes sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Kopfnoten geschaffen werden, das gültige Gesetz gibt dafür keine Grundlage“, sagte Bluhm am Dienstag.

„Es wird keinen einheitlichen Maßstab und keine Transparenz geben, da es jeder Schule vorbehalten ist, die Bewertung vorzunehmen“, so Bluhm. Das Ziel, mit den vier Kategorien einheitliche Parameter zu schaffen, werde nicht erreicht, eine Vergleichbarkeit sei nicht gewährleistet. „Das mit großem bürokratischem Aufwand verbundene System der Kopfnoten wird eher Verwirrung stiften als Hilfestellung geben“, so Bluhm.