OVG-Entscheidung kann Fehler der Kopfnotenverordnung nicht heilen

Hans Kreher, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum heutigen Kopfnoten-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald:


„Unabhängig davon, ob die Kopfnotenverordnung rechtlich fehlerfrei sein mag, so bleibt sie doch eine falsche politische Entscheidung. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht in Greifswald heute die Klage einer Schülerin gegen die Kopfnoten abgewiesen hat, ändert dies nichts an der Verunsicherung, die durch die Kopfnotenverordnung herrscht. Die Landesregierung hat die Kopfnotenverordnung ohne ausreichende Rücksprache mit dem Landtag und den Verbänden durchgeboxt. Dies hatte zur Folge, dass die Einführung kürzlich verschoben wurde, was das Durcheinander und die Verunsicherung bei Eltern und Schülern steigert und zu Frust bei den Lehrern führt.

Kopfnoten sind in dieser Form mit diesen Bewertungsgraden zu einer angemessenen Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhalten ungeeignet. Sie führt zu keiner Verbesserung des Verhaltens der Schüler. Zudem bleibt die Vergleichbarkeit bei einem Schulwechsel völlig offen.

Im anstehenden Schulgesetzgebungsverfahren wird das Thema noch einmal im Bildungsausschuss von den Liberalen angesprochen werden. Die Kopfnotenverordnung hat weit reichende Konsequenzen für die Bildungspolitik im Land und muss auf einem breiten Konsens gebaut werden. Hier wird eine Front geschaffen, die man hätte vermeiden können. Statt weiterer Hürden im Bildungsweg der Kinder, sollte es zu einer besseren Betreuung von Lern- und Sozialkompetenz im Rahmen der selbstständigen Schule an unseren Schulen kommen. Dies sollte in Absprache zwischen Schule und Eltern geschehen. Nur dann können Regelungen getroffen werden, die allen Seiten nützen und von allen Seiten akzeptiert werden.“