Grüne unterstützen Antrag der FDP-Landtagsfraktion

Gesetzentwurf soll Benachteiligung kleiner Parteien abbauen

Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion, der die Benachteiligung kleiner Parteien und Wählergruppen in Kreistagen und Gemeindevertretungen abschaffen will. 1994 hatte die rot-rote Landesregierung beschlossen, dass für die Gründung einer Fraktion mindestens 2 Gemeindevertreter und in größeren Städten mindestens vier Stadtvertreter erforderlich sind.

Damit werde das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel durch die Hintertür umgangen, so Jürgen Suhr, Landessprecher der Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Fraktionsstatus seien formale und finanzielle Vorteile verbunden. Einfache Mitglieder hätten kein Akteneinsichtsrecht und kaum die Chance auf  eine Mitgliedschaft in Ausschüssen. Suhr weiter: „Fraktionslose Abgeordnete sind auf der kommunalen Ebene eindeutig  benachteiligt. Gemeindevertreter arbeiten ehrenamtlich. Ohne hauptamtliche Fraktionsgeschäftsstelle und ohne hinreichende Ausschussvertretung kann das vom Wähler übertragene Mandat nur unter erschwerten Bedingungen wahrgenommen werden“.

„Die derzeitige Regelung zu den Fraktionsgrößen führt dazu, dass meist weit mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen notwendig sind, um den Fraktionsstatus zu erhalten. Dies offenbart ein erschreckendes Demokratieverständnis und ist ein grober Verstoß gegen die Grundsätze des Urteils des Landesverfassungsgerichtes“, so Suhr.