Unfreie Paketsendung ist nicht kostenfrei

Die Neue Verbrauchezentrale informiert bei Problemen mit Beförderern von Briefen und Paketen

Frau K. aus Güstrow ist entsetzt:  51,30 Euro fordert die DHL Paket von der Verbraucherin, weil Sie eine nicht bestellte Lieferung von Vitaminpillen eines dubiosen Anbieters unfrei an diesen zurücksandte.
Frau K. dachte bis heute, diese Leistung sei kostenfrei! Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale erläutert: „Mit dem Service unfrei können Sie Briefe und Pakete auf Kosten des Empfängers versenden. Der Empfänger bezahlt in der Regel die Versandkosten (Preis für unfrei) bei Erhalt der Sendung. Verweigert der Empfänger jedoch die Zahlung (und somit die Annahme des Paketes), wird das Paket an den Versender zurückgesandt und dieser ist zur Zahlung der Versandkosten verpflichtet.“

Bereits mehrfach hat das OLG Hamburg die Verwendung der Klausel “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” untersagt. Das LG Düsseldorf stellte klar, dass auch die tatsächliche Verweigerung der Annahme unfreier Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechtes einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, LG Düsseldorf (Urteil v. 23.07.2010, AZ 38 O 19/10).

Geburtig rät, keine unbestellten Pakete anzunehmen oder durch den Nachbarn annehmen zu lassen. Wer von der Post durch eine Benachrichtigungskarte von dem Paket erfährt, sollte keinesfalls das Paket abholen. Sofortige Annahmeverweigerung ist in jedem Fall billiger und keinesfalls risikoreich. Bei unbestellter Ware ist eine Rücksendung in der Regel nicht zwingend notwendig.

Bei Problemen mit Beförderern von Briefen und Paketen erhalten Ratsuchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale weitere Informationen.