Suhr kritisiert Sparkurs der Landesregierung auf Kosten der Behinderten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilen die neue Kostensatzverordnung des Bildungsministeriums

„Bei der individuellen Einzelförderung behinderter Kinder den Rotstift anzusetzen ist ein Unding“, kritisiert Jürgen Suhr, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das Bildungsministerium versucht hier offensichtlich an den Schwächsten der Schwachen zu sparen“, so Suhr weiter. Die Bündnisgrünen fordern, dass die gerade in Kraft getretene Verordnung, nach der die Zuwendungen für freie Schulen zur individuellen Lebensbewältigung deutlich reduziert werden, durch Bildungsminister Tesch (CDU) korrigiert werde. Es könne nicht sein, dass die Schüler die als mehrfach schwerstbehindert dringend auf die individuelle Förderung angewiesen sind, derart massiv benachteiligt werden.

„Zudem zeigt das Agieren von Bildungsminister Tesch (CDU), dass Beschlüsse der nationalen Kultusministerkonferenz augenscheinlich in Mecklenburg-Vorpommern nichts gelten. Im Beschluss der nationalen Kultusministerkonferenz von 1998 steht bereits festgeschrieben, dass für behinderte Kinder der Aufbau von Selbstständigkeit auch in dem Bereich Selbstversorgung eingeschlossen ist“, erklärt Suhr. Auch Pflege und Beratung gehöre laut KMK-Beschluss zu den Aufgaben, die die Schule zu übernehmen hat. „Mit seinem Vorstoß die Finanzierung dieser Leistungen an Pflegekassen bzw. örtliche Sozialhilfeträger abzuschieben, ignoriert Bildungsminister Tesch (CDU) die Beschlüsse der Bildungsministerkonferenz.“

Hinzu komme, dass nun die Abwälzung der Kosten auf die Kommunen droht. „So werden den schon finanziell stark belasteten, zum Teil hochverschuldeten Städten und Gemeinden zusätzlich Verpflichtungen aufgebürdet und deren Finanzspielräume weiter eingeengt. Dabei sollte es vordergründig einzig und allein um das Wohl der Kinder gehen und um nichts anderes“, sagt Suhr.