Streitfall Lärm: Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen informiert

Lärmender Mieter muss Vermieter Mietminderung ersetzen

Verursacht ein Mieter wiederholt und dauerhaft Lärm und stört den Hausfrieden, kann dies die anderen Mieter zur Mietminderung berechtigten. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen. Das hat das Amtsgericht Bremen mit Urteil vom 9. März 2011 entschieden. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter hatte das Mietverhältnis mit dem Mieter außerordentlich gekündigt mit der Begründung, dieser habe den Hausfrieden immer wieder durch Hören extrem lauter Musik, sehr lautes Schließen von Zimmertüren, Beschimpfen von anderen Mitbewohnern und Randalieren in der von ihm bewohnten Wohnung verbunden mit lautem Schreien gestört. Der Vermieter macht gegen den Mieter Schadensersatz geltend, da andere Mieter im Hinblick auf die durch ihn verursachten Störungen die Miete gemindert hätten. Das Gericht gab dem Vermieter Recht.

Nach Auffassung des AG Bremen steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu, da der Beklagte die ihm aus dem Mietverhältnis obliegenden Nebenpflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, schuldhaft verletzt habe. VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Das Urteil schafft Klarheit und schützt den Vermieter. Er bleibt nicht auf der Mietminderung sitzen, sondern kann sich das Geld vom Störmieter zurückholen.“