Innenminister Caffier prüft Einsetzung eines Beauftragten für die WIRO

Durch das zögerliche und widersprüchliche Vorgehen der Bürgerschaft in Sachen „WIRO“ sieht sich das Innenministerium veranlasst, die Einsetzung eines Beauftragten nach § 83 Kommunalverfassung M-V zu prüfen.

Dieser würde in allen Belangen der WIRO an die Stelle der Bürgerschaft treten. Darüber wurden gestern der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock Roland Methling und die Präsidentin der Bürgerschaft Liesel Eschenburg in einem Schreiben des Innenministeriums informiert.

„Das Tauziehen um den Geschäftsführer, die Duldung einer Verweigerungshaltung des Aufsichtsrates und das fortwährende Aufschieben rechtlich notwendiger Änderungen des Gesellschaftsvertrages haben ein Ausmaß erreicht, das nur noch als Verwaltungsnotstand bezeichnet werden kann“, begründete Innenminister Lorenz Caffier die Entscheidung. Diese Situation rechtfertige die Anwendung des äußersten Mittels, über das das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde verfügt.

Bis zum 17. September 2007, dem Ende der Anhörungsfrist, hat die Bürgerschaft nun Zeit, zur Einsetzung eines Beauftragten Stellung zu nehmen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und so doch noch der Beauftragtenbestellung zu entgehen.