Staatsanwaltschaft Rostock erwirkt Haftbefehl

44-jährige Frau nach gewaltsamen Verletzungen durch ihren Sohn ums Leben gekommen

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am Donnerstag, 12. April 2007, bei dem Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen den Rostocker Andy T. (22) erwirkt. Der Beschuldigte ist der Körperverletzung mit Todesfolge dringend verdächtig.

Am Mittag des Mittwoch, 11. April 2007, wurde in Rostock-Toitenwinkel, Straße „Zum Lebenbaum“, die 44-jährige Heike T. von ihrem Lebensgefährten tot in ihrer Wohnung liegend aufgefunden. Sie wies erhebliche Verletzungen sowohl am Hinterkopf als auch im Gesichtsbereich auf. Ihr Sohn, der 22-jährige Andy T., wurde schlafend in ihrer Wohnung angetroffen. Er wurde durch die von dem Lebensgefährten herbeigerufenen Polizeibeamten vorläufig festgenommen.

Zur näheren Aufklärung der Todesursache veranlasste die Staatsanwaltschaft Rostock die Obduktion der Getöteten durch das rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock. Nach sachverständiger Bestätigung des Ursachenzusammenhangs zwischen den festgestellten Verletzungen und dem Tod der Heike T. ordnete das Amtsgericht Rostock auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag die Untersuchungshaft gegen Andy T. an.