SPD: Kinderrechte ins Grundgesetz! – Anhörung im Landtag ergibt klares Votum

Anlässlich der heutigen Anhörung des Europa- und Rechtsausschusses zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erklären die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, und der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

Dies hat die heute vom Europa- und Rechtsausschuss durchgeführte öffentliche Anhörung deutlich gemacht. Den Vorschlag, das Grundgesetz entsprechend zu ergänzen, haben die Sachverständigen in ihrer überwiegenden Mehrheit deutlich begrüßt.“

Namhafte Sachverständige, wie z. B. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Senatorin für Justiz a.D.), und andere Experten bekräftigten, dass die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung längst überfällig ist. Heute sind Kinder zwar im Grundgesetz erwähnt, sie werden jedoch nicht als Rechtssubjekte behandelt. Eine Ergänzung würde die Rechtsposition der Kinder deutlich stärken. Die Grundgesetzänderung würde dazu führen, dass wir die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen noch stärker berücksichtigen müssten

„Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes wird unsere Vorhaben zur Verbesserung der Chancengleichheit und zur optimalen Entwicklung von Kindern deutlich unterstützen. Ob Kinder- und Jugendhilfe, Bildungspolitik oder Baurecht: Die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen dann viel stärker als bisher berücksichtigt werden. Zudem wird sich das Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft ändern. Kinder brauchen eigene Grundrechte“, so Tegtmeier.

„Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthält in Artikel 14 bereits besondere Kinderrechte. Fast zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes überfällig. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Förderung und Teilhabe zur Erreichung der Chancengleichheit, das sollte so auch im Grundgesetz stehen“, so Nieszery abschließend.