SPD betreibt Symbolpolitik auf dem Rücken der Kinder

Schwerin: Zu den Plänen der SPD Mecklenburg-Vorpommern, den Kinderschutz im Grundgesetz zu verankern, erklärt der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Christian Ahrendt:

Wenn Politiker nicht weiter wissen, dann fordern sie eine Gesetzesänderung. Die jüngste Forderung von Sozialminister Sellering, das Grundgesetz um eine Kinderschutzklausel zu erweitern, reiht sich nahtlos ein. Auf eine Kurzformel reduziert lässt sich sagen: Populäre Forderung — allerdings ohne jegliche Wirkung für Kinder.
Denn Kinder werden schon jetzt durch das Grundgesetz geschützt. Dieser Schutz wird durch die Proklamation von Kinderrechten in unserer Verfassung nicht besser. Die Wirklichkeit zeigt ein anderes Bild. Kein Gesetz, keine Vorschrift und keine Dienstanweisung helfen, wenn sie nicht befolgt wird. Trauriges Beispiel ist der Fall der kleinen Lea-Sophie aus Schwerin. Offensichtlich hätte das aufmerksame Befolgen der Dienstanweisung im Schweriner Jugendamt den Mädchen das Leben gerettet.
Im Übrigen zeigt das Staatsziel Tierschutz, das 2002 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, was passiert, wenn Politiker und Verbände das große symbolische Ziel einer Grundgesetzänderung erreicht haben: Das Interesse flaut ab, die Probleme bleiben.
Das Beispiel Tierschutz zeigt, dass sich die Situation nach der Grundgesetzänderung für die Tiere zum Teil stark verschlechterte. Wurden in 2001 noch 2,11 Millionen Wirbeltiere für Versuche eingesetzt, stieg diese Zahl kontinuierlich auf 2.51 Mio. im Jahr 2006 an.

Die Politik, ob in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern, muss endlich erkennen, dass nicht das „Rumbasteln“ an Gesetzen hilft, sondern viel-mehr die bessere Ausstattung derjenigen, die sie anzuwenden haben. Dieser Weg ist aber mühsamer als das Einfordern von ehrenden Gesetzesänderungen, die deutlich leichter zu bewerkstelligen sind.