Sinnvolle Ordnung im Niedriglohnbereich notwendig

Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten – Geforderte Bundesratsinitiativen sind schon auf dem Weg

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, hat sich in der Debatte zum Antrag DER LINKEN „Für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn“ für eine sinnvolle Ordnung im Niedriglohnbereich ausgesprochen. Er räumte ein, dass es speziell beim Thema Mindestlohn zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten unterschiedliche Auffassungen gebe, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Unabhängig davon existierten aber genügend Argumente, die für eine Mindestlohnregelung sprächen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern aber auch bundesweit dürfte es kein Lohndumping und keine Wettbewerbsverzerrungen auf dem Rücken der Beschäftigten geben.

Schulte bekannte sich zum Koalitionsvertrag mit der CDU und zur Regelung, einheitlich abzustimmen, sagte jedoch: „Es soll jedoch niemand glauben, dass diese formalen Gründe auch nur einen Deut an der Auffassung der SPD-Fraktion ändern, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sowohl aus wirtschafts-, arbeits- als auch gesellschaftspolitischen Gründen geboten ist.“

An DIE LINKE gerichtet merkte Schulte an, dass der Antrag dem politischen Geschehen, also bereits existierenden Bundesratsinitiativen von Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz, hinterherhinke. Wer etwas fordere, was durch Dritte bereits avisiert worden ist, dürfe sich nicht wundern, wenn er am Ende nur als Verlierer durch Ziel komme.

„Die SPD will gerechte Löhne für gute Arbeit. Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können – dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Dieses ist jedoch in Mecklenburg-Vorpommern, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, mit der CDU nicht durchsetzbar, so dass wir dem Antrag aus Gründen der Koalitionsdisziplin nicht zuzustimmen können“, so Schulte abschließend in seiner Rede.