Service-Hotline für ältere Menschen – SIS – darf nicht abkassieren

Neue Verbraucherzentrale: Bundesnetzagentur untersagt der SIS Senioren Info Service GmbH Kosten abzurechnen

Die Neue Verbraucherzentrale hatte bereits vor einem Monat vor den Machenschaften der SIS Senioren Info Service GmbH gewarnt. Der durch diesen Anbieter angebotene „Service“ wird zunächst rechtswidrig telefonisch beworben. Verbraucher – überwiegend ältere Personen – erhalten einen unverlangten und nicht zulässigen Werbeanruf. Eine Bandansage bewirbt den Dienst zur Seniorenunterstützung in Form eines telefonischen Auskunfts- und Recherchedienstes für ältere Menschen.

Nach Informationen der Neuen Verbraucherzentrale werden die Angerufenen am Ende der Bandansage aufgefordert, nach dem Signalton „Ja“ zu sagen. Auch Angerufene, die den angebotenen Dienst nicht wünschten, haben im Anschluss an den Telefonanruf eine schriftliche Bestätigung des angeblich bestellten „Senioren Info Services“ erhalten.

Absender des Schreibens und vermeintlicher Vertragspartner ist die SIS Senioren Info Services GmbH, Maximilianstr. 35a, 80539 München. Die Kosten belaufen sich auf monatlich 9,95 Euro und werden direkt über die Telefonrechnung abgerechnet.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung
verhängt. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011. Verbraucherschützer Joachim Geburtig erklärt: „Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.“

Fragen rund um Ihre Telefonrechnung beantworten Ihnen die Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.