Schulgesetznovelle verschieben – umfangreicher Änderungsbedarf

Nach Ansicht des bildungspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Andreas Bluhm, wäre es unverantwortlich, die geplante Schulgesetznovelle im Hauruck-Verfahren zu beschließen.

„Der Vorschlag, die geplanten Änderungen, insbesondere die Einführung der selbstständigen Schule, um ein Jahr zu verschieben, ist vernünftig“, erklärte Bluhm am Dienstag. Vor dem Hintergrund der massiven Kritik sollte die  selbstständige Schule mit den zahlreichen Einzelregelungen ohnehin schrittweise, verbunden mit einer umfassenden Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer eingeführt werden.

Nach Ansicht Bluhms sei es an der Zeit, dass der Bildungsminister Stil und Inhalt seiner Arbeit hinterfragt. „Nach dem Landesgraduiertenförderungs- und Landeshochschulgesetz ist die Schulgesetznovelle bereits der dritte Gesetzentwurf aus dem Hause des Bildungsministers, bei dem im parlamentarischen Verfahren umfangreiche Änderungen erforderlich werden.