Schlupp: Nachbesserungen für die Landwirtschaft bei Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer notwendig

Die Agrarpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, hat davor gewarnt, mit der im Gesetzgebungsprozess befindlichen Reform der Erbschaftsteuer die Landwirte zu benachteiligen.


„Wir müssen in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerreform darauf achten, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen im Land nicht benachteiligt werden. So spielt in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Pacht eine größere Rolle als in den westdeutschen Ländern. Deshalb muss sichergestellt werden, dass verpachtete Betriebe und Flächen in die Verschonungsregeln einbezogen werden. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Benachteiligung von Pachtflächen nicht nur der Pachtmarkt zusammenbricht, sondern auch die wirtschaftliche Struktur der Betriebe durch Zersplitterung oder mehr Eigenbewirtschaftung leidet.

Für Familienunternehmen ist zudem abzusichern, dass die gesetzlichen Vorschriften zwischen Erbrecht und BGB Pflichtteilsrecht nicht zu rechtlichen Unklarheiten führen. Deshalb sollten Betriebe z. B. nach 10 Jahren und nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen erst nach 15 Jahren aus der Verschonungsregel herausfallen. Auch bei der Nachversteuerung muss nachgebessert werden. Dies ist insbesondere für Fälle notwendig, wenn z. B. durch einen Krankheitsfall vorzeitig ein Erbender eintritt und die bisherigen Steuerleistungen unberücksichtigt bleiben. Ein verschuldensunabhängiges Alles-oder-Nichts-Prinzip muss verhindert werden. Nur so lässt sich Gerechtigkeit sichern.

Das neue Erbschaftsteuerrecht muss vor dem Hintergrund sich verändernder EU-Zahlungen und wirtschaftlicher Herausforderungen durch globalisierte Märkte die damit einhergehenden Strukturveränderungen im ländlichen Raum berücksichtigen. Gleichzeitig müssen die Leistungen der Landwirtschaft für den Erhalt der Kulturlandschaft durch eine ökologisch nachhaltige Flächenbewirtschaftung anerkannt werden“, forderte Beate Schlupp abschließend.