Rühs: Land verbessert Sorge um Kinder

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat sich anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuversichtlich gezeigt, dass die Inanspruchnahme der Kindervoruntersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern künftig steigen werde.


„Das Land verbessert mit dem heute verabschiedeten Gesetz seine Sorge um die Kinder. Um die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen zu erhöhen, werden Eltern, die mit ihrem Kind eine Früherkennungsuntersuchung nicht wahrnehmen, zukünftig eine Erinnerung erhalten, die auf die Bedeutung der jeweiligen Untersuchung aufmerksam macht. Wir wollen, dass alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern das kostenlose Angebot im Sinne von Vorsorge und Prävention nutzen. Denn während die Teilnahme bei der U 1 noch bei fast 100 Prozent liegt, so verringert sich die Teilnahmerate bis zur U 9 in Mecklenburg-Vorpommern auf knapp 80 Prozent. Das soll sich ändern.

Wo Eltern trotz einer Erinnerung mit ihrem Kind nicht an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, wird künftig das zuständige Gesundheitsamt informiert. Dieses sucht dann die Eltern auf, erfragt die Gründe für die Nichtteilnahme an der Früherkennungsuntersuchung und bietet Hilfe an. So lässt sich ein Hilfebedarf rechtzeitig erkennen und können präventive unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden.

Bei einem begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sind die Gesundheitsämter verpflichtet, unverzüglich das zuständige Jugendamt einzuschalten. Dem Jugendamt steht mit dem seit 2005 neu gefassten Paragraphen 8a SGB VIII das ausreichende Instrumentarium zur Verfügung, um unverzüglich zum Wohl gefährdeter Kinder zu handeln. Der Staat muss sich um die Schwächsten in der Gesellschaft kümmern. Deshalb begrüßt die CDU ausdrücklich, dass mit der Neuregelung die direkte Hilfe für Familien und Kinder verbessert wird und auf eine rechtlich solide Grundlage gestellt ist“, so Günter Rühs.