Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat den Farbanschlag auf das Wahlkreisbüro der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst aufs Schärfste verurteilt. Fassade und Fenster, aber auch der öffentliche Gehweg vor dem Büro waren in der Nacht mit gelber Farbe verunstaltet worden.
„Die vorsätzliche Schädigung von Personen und Sachwerten kann und darf niemals ein Instrument der politischen Auseinandersetzung sein. Wer gegen frei gewählte Abgeordnete in dieser Weise vorgeht, stellt sich ins Abseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Auch Farbbeutel sind keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Sachbeschädigung dar, die straf- und zivilrechtlich zu ahnden ist.
Demokratie lebt vom Streit der Meinungen und vom Austausch der Argumente. Das gesprochene und geschriebene Wort ist das Schwert der Demokratie. Wer nachts mit Farbe um die Häuser zieht und Häuser oder anderes beschmiert hat keine Argumente!
Gegen Schmierereien müssen allen straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Paragraf 303 des Strafgesetzbuches sieht für Sachbeschädigungen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor“, so Wolf-Dieter Ringguth.
Jutta Hackert