Rechtzeitig an Reiseschutzimpfungen denken

Zur Kostenübernahme vorher bei der Krankenkasse informieren

Die Urlaubszeit rückt näher und näher. Der eine möchte an die See, der andere ins Gebirge. Und manche zieht es in ferne Länder. Bei der Planung einer Reise gibt es neben dem Ziel und den richtigen Reisepapieren jedoch einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beachten ist – die Gesundheitsvorsorge. In vielen Ländern der Erde treten Krankheiten auf, die teilweise schwer zu behandeln sind und in manchen Fällen sogar tödlich verlaufen können. Dazu gehören bei Reisen in ferne Länder Erkrankungen wie Typhus, Hepatitis, Gelbfieber oder Malaria. Aber auch in den heimischen Gegenden können Gefahren, wie der durch Zecken übertragene FSME-Virus, lauern. Glücklicherweise gibt es Schutzimpfungen oder eine medikamentöse Prophylaxe, die vor diesen Erkrankungen wirkungsvoll schützen können. Da viele Impfstoffe einige Zeit brauchen, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten, sollten vor Beginn einer Reise die Impfungen rechtzeitig eingeplant werden. Welche Impfungen für welche Länder wichtig sind, kann man aus den Empfehlungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) entnehmen oder in einem Beratungsgespräch mit dem Arzt erfahren.

„Auch die Kosten der benötigten Impfungen sind bei der Reiseplanung  im Auge zu behalten“, empfiehlt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Reiseschutzimpfungen für den privaten Urlaub von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden und sind daher vom Versicherten selbst zu bezahlen. Allerdings gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Kosten wichtiger Reiseimpfungen für ihre Versicherten als Zusatzleistung übernehmen. „Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen, sollte man sich dazu jeweils individuell bei seiner Kasse informieren“, rät Cornelius. Die Mitarbeiterinnen der Rostocker UPD-Beratungsstelle in der Strandstraße 98 (Verbraucherzentrale) beraten unabhängig und kostenfrei, sowohl telefonisch dienstags und donnerstags von 9 – 13 und 14 – 18 Uhr, per E-Mail oder in persönlichen Gesprächen nach Terminvereinbarung. Dabei gibt es neben der juristischen Information auch gesundheitliche und psychosoziale Beratung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.