Rechte der Bahnkunden

Bundesweite Warnstreiks stellen Reisende auch in Mecklenburg und Vorpommern auf eine harte Probe.

Auf den Hauptbahnhöfen in Rostock und Wismar kam in den Morgenstunden der gesamte Schienenverkehr durch den befristeten Streik der Fahrdienstleitung zum Erliegen.

Nicht jede Beeinträchtigung durch die Bahn muss der Verbraucher hinnehmen informierte Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Mit Geltungsdatum vom 25. Juni 2007 hat die Deutsche Bahn AG ihre Beförderungsbedingungen neu gestaltet hier ist auch der Haftungsrahmen für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis benannt.

Wem also durch den Warnstreik bei der Bahn ein Schaden entsteht, sollte diesen geltend machen.

Wie die Bahn AG mitteilte, werden bis Ende Juli Fahrkarten und Reservierungen, die am Streiktag gültig waren, kostenlos erstattet. Bei streikbedingt verpassten Anschlusszügen kann der Kunde mit dem nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug weiterfahren. In diesem Fall wird auch die Zugbindung aufgehoben.

Eine Hotline der Bahn AG unter der Nummer 0 8000 99 66 33 informiert Reisenden über aktuelle Beeinträchtigung.

Gern beraten Sie die Verbraucherschützer des Landes, individuell zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.