NPD-Verbotsverfahren aktiv prüfen

Klare Trennlinie hilft im Kampf für Demokratie und Toleranz

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, kündigte heute eine Initiative seiner Fraktion zur Prüfung für ein neues NPD-Verbotsverfahren an.

„Eine Prüfung für ein neues NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht muss zügig erfolgen. Es ist unbestritten, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Deshalb wird sie nach wie vor von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachtet. Die NPD bekämpft offen und rücksichtslos die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Gemeinwesens. Die wehrhafte Demokratie muss die Auseinandersetzung jetzt führen“, so Dr. Armin Jäger.

„Wir müssen in der Auseinandersetzung mit ihren Feinden die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört das Parteienverbot. Klar ist jedoch, dass ein neues Verbotsverfahren kein Ersatz für die Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie sein darf. Das Verbotsverfahren kann jedoch zu einer für Jeden klar zu erkennenden Trennlinie führen, weil der NPD damit der Mantel der Legalität entrissen würde. In diesem Sinne kann ein Verbot dieser Partei zu einem wichtigen Element im weiter dringend erforderlichen Kampf für Demokratie und Toleranz in unserem Land werden“, so Dr. Armin Jäger.

Politische Parteien können nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass eine Partei dann verboten werden kann, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. In der Bundesrepublik hat es bislang zwei Parteienverbote gegeben: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) nach einem einjährigem Verfahren und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) nach einem rund fünfjährigem Verfahren verboten.