Novellierung des Kommunalabgabengesetzes

Die Linksfraktion wird auf der kommenden Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) einbringen, die die so genannte Altanschließerproblematik aufgreift.

„Bei der öffentlichen Wasserversorgung gab es bereits zu DDR-Zeiten eine relativ hohe Anschlussdichte“, sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter. „Deshalb spielt die so genannte Altanschließerproblematik, die schon bei der Abwasserentsorgung bei den davon Betroffenen für erheblichen Unmut sorgt, von der Fallzahl her bei der Wasserversorgung eine noch größere Rolle“, so Ritter. Deshalb bestehe dringender Handlungsbedarf. Mit der vorgeschlagenen „Kann-Regelung“, die die grundsätzliche Beitragserhebungspflicht für die Wasserversorgung ersetzen soll, greife die Fraktion Forderungen aus der kommunalen Ebene auf, die sich in zahlreichen Briefen und Petitionen an die Fraktionen im Landtag und an die Landesregierung gewandt haben.

„Darüber hinaus wollen wir mit der vorgelegten Novelle den abgabenrechtlichen Problemen wieder eine parlamentarische Plattform geben“, erklärte Ritter. „Den Bürgerinitiativen Wasser/Abwasser wurde zwar eine gemeinsame Debatte zum Bericht des Innenministers zur Erhebung von Anschlussbeiträgen versprochen, aber noch nicht einmal das von der Koalitionsmehrheit durchgesetzte unverbindliche Obleute-Gespräch hat bislang stattgefunden.“