Nichts als Schaumschlägerei von der FDP-Fraktion

Mit großem Erstaunen hat die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, die Ankündigung der FDP-Fraktion zur Kenntnis genommen, per Dringlichkeitsantrag eine Regierungserklärung zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlung im Finanzministerium zu fordern.


„In der jüngsten Sitzung des Rechtsausschusses hatte meine Fraktion den Sachverhalt thematisiert und die Justizministerin um eine Stellungnahme zu den schwerwiegenden Anschuldigungen der Finanzministerin gebeten. Unser Anliegen wurde damals –  vor noch nicht mal einer Woche – von der FDP-Fraktion scharf zurückgewiesen. Sie verwies u.a. auf das laufende gerichtliche Verfahren und versicherte der Justizministerin ihre vollste Unterstützung.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine neuen Sachverhalte vor, die eine Regierungserklärung rechtfertigen würden. Deshalb kann dieser Antrag der FDP-Fraktion nur als Schaumschlägerei der FDP zurückgewiesen werden, der das alleinige Ziel verfolgt, den offenbar anhaltenden Zwist zwischen dem FDP-Landesvorsitzenden und der Landtagsfraktion zu bemänteln“, so Frau Borchardt. „Es ist jetzt alleinige Aufgabe der Gerichte über die Beschwerde der Finanzministerin zu entscheiden.“