Verbraucherminister Horst Seehofer zeigte sich sehr zufrieden, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zugestimmt hat.
„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Nichtraucherschutz in Deutschland“, erklärte Bundesminister Seehofer. „Es war an der Zeit, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen“.
Der Bundesrat hat dem Gesetz der Bundesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in seiner Sitzung am 06.07.2007 abschließend zugestimmt. Ab 1. September 2007 ist in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, einschließlich aller Verfassungsorgane, und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Personenbahnhöfen das Rauchen grundsätzlich verboten. Falls genügend Räume vorhanden sind, können Räume für Raucherinnen und Raucher zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist Jugendlichen der Erwerb von Tabakprodukten nicht mehr gestattet.
Bundesminister Seehofer äußerte sich zuversichtlich, dass die Länder bald entsprechende Regelungen für Gaststätten, Sportstätten und Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens erlassen werden.
Mit dem Beschluss des Bundesrates kann das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens am 1. September 2007 in Kraft treten.