Neues Sozialhilfefinanzierungsgesetz widerspricht der Praxis

Ralf Grabow, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt nach der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze im Sozialausschuss:

„Laut Sachverständigen ignoriert der Gesetzentwurf die Bedürfnisse aus der Praxis vollkommen, obwohl das Sozialministerium bereits in der Ressortanhörung einen ganzen Stapel Verbesserungsvorschläge der LIGA auf dem Tisch hatte. Im Gesetzesentwurf fanden diese jedoch keine Berücksichtigung. Für die Sozialministerin geht es lediglich um das Fortschreiben der Mittelzuweisungen, an inhaltlichen Verbesserungen war sie zu keinem Zeitpunkt interessiert. Das zeigt auch die verspätete Beratung, denn die Novellierung wäre bereits zum 1. Januar fällig gewesen.

Der Kommunale Sozialverband bemängelt, dass selbst der formale Akt der Mittelfortschreibung fehlerbehaftet sei. So sind die geplanten Zuwächse viel zu gering angesetzt, um den gestiegenen Bedürfnissen in der Praxis gerecht zu werden. Den Anforderungen der UN-Konvention wird der Gesetzentwurf in keiner Weise gerecht, ganz abgesehen von den fehlenden inhaltlichen Weiterentwicklungen. Es drängt sich das Gefühl auf, die Regierung wolle wieder nur warten um 2013 eine echte Reform der Sozialhilfefinanzierung auf den Weg zu bringen, wo doch diese aber dringender denn je gebraucht wird. Eine Verschiebetaktik kann sich M-V nicht leisten.

Auch das Modell der Pflegestützpunkte wurde in der Anhörung mehrheitlich abgelehnt. Vor allem der Landkreistag und die LIGA sind gegen dieses Modell. Frau Schwesig ignoriert aber auch hier beharrlich die Erfahrungen der Praxis. Anstatt auf die Forderung nach einem Behindertenkonzept für Mecklenburg-Vorpommern einzugehen, wird versucht, ideologische Prestigeprojekte durchzudrücken.“

Sascha Zimmermann