Neubrandenburg: Förderung von Präventionsprojekten auch im Jahr 2010

Auch in diesem Jahr besteht für Vereine und Träger die Möglichkeit für Projekte, die der Kriminalitätsvorbeugung dienen, eine Förderung durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V zu beantragen. Anträge sind bis spätestens zum 28. Februar 2010 einzureichen.

Wer kann eine Förderung beantragen? Wie läuft das Antragsverfahren? Wo finde ich die Formulare? Zu diesen Fragen finden sich Antworten unter www.kriminalpraevention-mv.de . Zur Beantwortung und zur Unterstützung des Förderanliegens kann man sich aber auch an den Neubrandenburger Präventionsrat unter Tel. 0395 5552820 oder unter praeventionsrat@neubrandenburg.de wenden.

Nutzen Sie diese Möglichkeit der Förderung auch für Ihr Projekt! Fragen Sie nach, ob Ihre Idee förderfähig ist!