Naturschutz

Minister Dr. Backhaus: Förderung für
Umwelt- und Naturschutzprojekte durch den Bund bis 31. August ´07 beantragen
„Da der Naturschutz ebenso wie der gesamte Umweltschutz in unserem Land viele aktive Mitstreiter haben, gehe ich davon aus, dass die Bundesförderung auch für Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern von Interesse ist. Ich weiß, dass in unserem Bundesland innovative Ideen existieren, die durchaus die Voraussetzungen für eine Förderung des Bundes erfüllen“, ruft der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus alle Interessierten aus dem Bereich der Umwelt- und Naturschutzverbände auf, sich mit entsprechend geeigneten Projekten zu bewerben.

Das Bundesumweltministerium ist bemüht, Naturschutz- und Umweltverbände in ihrem gesellschaftlichen Engagement zu unterstützen und will daher auch im Jahr 2008 entsprechende Projekte fördern. „Ich weise darauf hin, dass bereits am 31. August 2007 Antragsschluss für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für das Förderjahr 2008 ist“, so Minister Dr. Backhaus.

Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die im bereich des Umwelt- und Naturschutzes aktiv sind. Gefördert werden Modell-Projekte mit klar erkennbarem ökologischen Schwerpunkt, breiter Außenwirkung und bundesweiter Relevanz, die das Bewusstsein und Engagement im Natur- und Umweltschutz stärken. Mit einer Anschubfinanzierung sollen innovative Ideen umgesetzt werden können. Biodiversität, erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie Material- und Ressourcenschutz, Klima, Verkehr und Lärm wurden durch den Bund zu Förderschwerpunkten für das Kalenderjahr 2008 erklärt.

Dabei kann es sich um verschiedene Vorhabensformen handeln. Möglich sind beispielsweise Kinder- und Jugendprojekte mit großer Breitenwirkung, Maßnahmen zur Steigerung des umwelt- und naturverträglichen Verhaltens, Projekte der Umweltberatung und Umweltbildung sowie Vorhaben zu aktuellen Schwerpunktthemen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen in besonderem Interesse des Bundes liegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge sind elektronisch und in Papierform einzureichen und müssen einen nach Haushaltsjahren aufgegliederten Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie einen Nachweis darüber enthalten, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Einzelheiten zur Förderung einschließlich des Antragsformulars können im Internet auf den Seiten des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de abgerufen werden