Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Mit der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag tritt die Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in die entscheidende Phase. Das System wird damit nicht nur zukunftsfähig umgestaltet, sondern damit wird auch entscheidend zur Stärkung des Agrarstandortes Deutschland beigetragen.

Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der agrarsozialen Sicherungssysteme zu steigern, die Beitragsbelastung für Landwirte zu begrenzen und die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen. „Landwirtschaftliche Betriebe wollen und müssen rentabel sein, denn sie stehen national wie international im Wettbewerb. Aufgabe der Politik ist es, hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Reform der Organisationsstrukturen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei deshalb unverzichtbar“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Weder dem Bund noch den Landwirten als Beitragszahler sei es zuzumuten, weiterhin eine überkommene Bürokratie zu finanzieren.

„Auch wenn die heutige Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nicht mehr zeitgemäß ist, kommt für die Bundesregierung aber die völlige Abschaffung aller regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung – wie es der Bundesrechnungshof vorschlägt – nicht in Frage“, sagte Seehofer. Das sei weder im Interesse der Versicherten, noch werde damit den Belangen der Beschäftigten nach sozialverträglichen Lösungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bundesregierung habe daher vorgeschlagen, einen Spitzenverband für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung zu gründen, um künftig bestimmte Aufgaben unter einem Dach zu bündeln.

Ein weiteres Kernstück des Gesetzentwurfs ist die befristete Förderung der Kapitalisierung von Bestandsrenten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Bundesminister Seehofer wies darauf hin, dass er bei seinem Amtsantritt eine desolate Lage im Agrarhaushalt vorgefunden habe. Da wurden Bundeszuschüsse zur agrarsozialen Sicherung zwar zugesagt, aber nicht ausgezahlt. Es bedurfte eines erheblichen Kraftaktes, die Bundeszuschüsse für die Unfallversicherung wieder auf die frühere Größenordnung aufzustocken. „Zusätzlich wird sich der Bund trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung maßgeblich an der Kapitalisierung von Unfallaltrenten beteiligen und in den Jahren 2008 und 2009 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von jeweils 200 Mio. Euro bereitstellen“, sagte Seehofer. Das sei ein Musterbeispiel an nachhaltiger Finanzierung, denn künftige Generationen seien von den Lasten aus Altrenten verschont.

Er sei deshalb überzeugt, dass mit dem Gesetz neben der Abfederung der für die Jahre ab 2010 vorgesehenen Anpassung des Bundeszuschusses an die dann veränderte Ausgabenstruktur auch Spielräume für Beitragssenkungen verbleiben. „Ein schlankes und zielgenaues Leistungsrecht sowie eine moderne und effiziente Verwaltung führen dazu, dass die Bruttoumlage für die Landwirte von rund 840 Mio. Euro im Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 um rund 140 Mio. Euro abgesenkt wird.“

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zeigte sich zuversichtlich, dass die Beratungen im Deutschen Bundestag zügig zum Abschluss gebracht werden könnten. Damit, so der Minister, könnte es bis zum Jahresende 2007 gelingen, einen weiteren wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu erledigen und die erfolgreiche Politik der großen Koalition mit zukunftsorientierten Reformvorhaben erneut unter Beweis zu stellen.