Ministerin Kuder: Offener Strafvollzug und Sicherheit sind kein Gegensatz

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute anlässlich des 10-jährigen Bestehens des offenen Strafvollzuges in der Justizvollzugsanstalt Waldeck betont, dass offener Vollzug und Sicherheit nicht als Gegensätze zu verstehen sind.
„Sämtliche Anforderungen im Strafvollzug sind einem Ziel unterstellt: Dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dies gilt auch für den offenen Strafvollzug und Vollzugslockerungen. Beides dient der schrittweisen Vorbereitung der Strafgefangenen auf die Entlassung. Wie soll ein Strafgefangener sonst in die Gesellschaft zurückfinden, der unter Umständen über Jahre hermetisch von ihr abgeschottet worden ist ?“ sagte Kuder heute in Waldeck.

Der Anteil der offenen Haftplätze (240) an der Gesamtbelegungskapazität im Justizvollzug des Landes im Jahr 2008 (1.603 Plätze) beträgt zurzeit 15 %. Mit diesem Wert liegt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich im oberen Mittelfeld. Im Jahr 2008 waren bislang durchschnittlich 1.445 Personen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes inhaftiert. Von den 1.112 Strafgefangenen (bei U-Häftlingen, Sicherungsverwahrten und Abschiebehäftlingen scheidet offener Vollzug nach dem Gesetz aus) befinden sich durchschnittlich 169 Gefangene in Einrichtungen des offenen Vollzuges. Der Anteil der im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen an der Gesamtzahl der Strafgefangenen liegt somit bei 15,2 %. Im Jahr 2007 befanden sich von durchschnittlich 1.190 Strafgefangenen (insgesamt 1.511 Inhaftierte) durchschnittlich 162 Gefangene im offenen Vollzug.

Bei dem im Jahr 2007 aus dem offenen Vollzug heraus gewährten Vollzugslockerungen betrug der Anteil der Fälle, in denen Gefangene nicht freiwillig zurückkehrten oder in Verdacht standen, eine neue Straftat begangen zu haben,  weniger als 0,2 %. „Mit diesem Wert nimmt Mecklenburg-Vorpommern einen positiven Spitzenplatz im Bundesvergleich ein. Gleichzeitig belegt die Zahl eine besonders gründliche und verantwortungsvolle Prüfung bei der Gewährung von Vollzugslockerungen durch die Vollzugsmitarbeiter,“ so Kuder.

Zum Hintergrund:

Der offene Vollzug ist dadurch gekennzeichnet, dass die dort untergebrachten Gefangenen unter möglichst weitgehender Angleichung an die Lebensbedingungen außerhalb des Vollzuges und unter Verzicht auf die für den geschlossenen Vollzug typische baulich-technische Sicherung auf ihr Leben nach der Entlassung vorbereitet werden sollen. In den Einrichtungen des offenen Vollzuges können daher Umwehrungsmauer, Fenstergitter und besonders gesicherte Türen entfallen. Die Außentüren der Unterkunftsgebäude können tagsüber unverschlossen bleiben, so dass sich die Gefangenen während der Freizeit auf dem Außengelände des offenen Vollzuges aufhalten können. Nachts sind die Außentüren der Unterkunftsgebäude verschlossen. Typische Arten von Vollzugslockerungen sind Ausgang (kurzzeitiges  Verlassen der Anstalt), Urlaub aus der Haft (mindestens 1 Übernachtung außerhalb der Anstalt), Außenbeschäftigung und Freigang (Außenbeschäftigung mit nur sporadischer Überprüfung) .