Mehr Einfluss für Landesparlamente auf Bundesebene und in Europa

Landtagsvizepräsidentin und Ausschussvorsitzender fordern mehr Einfluss für Landesparlamente auf Bundesebene und in Europa

Die Einflussmöglichkeiten der Landtage im föderalen Deutschland und in einem Europa der Regionen müssen deutlich verstärkt werden – diese Forderung haben die erste Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Renate Holznagel und der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, Detlef Müller, heute (25. Juni 2009) im Rahmen einer Veranstaltung des Bundesrates in Saarbrücken erhoben. Der Bundesrat feierte am 24. und 25. Juni seinen 60. Geburtstag mit einem Föderalismus-Symposium.

Erklärung der ersten Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Renate Holznagel, und des Vorsitzenden des Europa- und Rechtsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Müller:

„60 Jahre Bundesrat – das bedeutet 60 Jahre Eigenstaatlichkeit der Länder, fast 20 Jahre nun schon für Mecklenburg-Vorpommern. Diese Eigenstaatlichkeit auch im Rahmen der Europäischen Union zur eigenverantwortlichen Gestaltung zu nutzen, ist eine besondere Herausforderung, gerade wenn wir uns vor Augen halten, dass bis zu vier Fünfteln unserer gesetzgeberischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar von europäischen Vorlagen beeinflusst wird.

Wenn wir wirklich ein Europa der Regionen wollen, müssen wir in Deutschland die Parlamente der Bundesländer stärker an den Prozessen und Verfahren beteiligen. Nur wenn Landesparlamente und Landtagsabgeordnete die Möglichkeit erleben, hier konkret etwas bewegen zu können, werden wir Europa besser zu den Menschen bringen können. Und das stärkt auch den Föderalismus in Deutschland.

Daher müssen wir auf dem Weg  voranschreiten, die Kompetenzen der Landesparlamente weiter zu verstärken. Der mit der Föderalismusreform I eingeschlagene Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Weiter verfolgt werden sollte aus unserer Sicht der Vorschlag des Bundesratspräsidenten Peter Müller, in europäischen Grenzregionen die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen von Experimentierklauseln von europäischen Vorgaben abweichen zu können. Denn damit könnten wir den spezifischen Herausforderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit besser gerecht werden.“