Linke: Beim Bologna-Prozess besteht weiter Handlungsbedarf

Nach der heutigen Anhörung zur Qualität von Studium und Lehre unter besonderer Berücksichtigung des Bolognaprozesses im Bildungsausschuss des Landtages erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Methling:

„Es war richtig, die Proteste der Studierenden zum Anlass zu nehmen, um sich über die aktuelle Situation der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen des Landes zu informieren. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Hochschulen intensiv an der Umsetzung der aus dem Bolognaprozess resultierenden Strukturveränderungen arbeiten. Im Mittelpunkt standen die Studienbedingungen für die Studierenden. Es wurde klar, dass insbesondere bei der Studiendauer des Bachelor, beim Übergang zum Master sowie bei der deutlichen Verschulung des Studiums Handlungsbedarf besteht.

Es ist erforderlich, dass mit dem neuen Landeshochschulgesetz nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geregelt werden und die Detailsteuerung im Rahmen der Autonomie der Hochschulen erfolgt. Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung setzt aber ebenso ausfinanzierte Personalhaushalte, eine anforderungsgerechte Personalausstattung, die didaktische Qualifizierung von Lehrkräften sowie die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an den Hochschulen voraus.

In der Anhörung wurde auch ein Handlungsbedarf auf Bundesebene deutlich. So müssen die bundesrechtlichen Vorschriften der Kapazitätsverordnung angepasst und dereguliert werden. Das von der Bundesregierung jetzt beschlossene Stipendienprogramm wird flächendeckend abgelehnt und die marginalen Anpassungen der BaföG-Sätze und Freibeträge werden als nicht ausreichend angesehen.

Wir werden sehr genau darauf achten, welche der Kritikpunkte jetzt wirklich im Rahmen der Diskussion um die Novelle des Landeshochschulgesetzes im Landtag berücksichtigt werden.“

Claudia Schreyer