Udo Timm: Landtag beschließt Änderungen im Naturschutz- und Wassergesetz des Landes – 1:1-Umsetung von Bundesrecht in Landesrecht
Der Landtag hat heute Änderungen im Naturschutz- und Wassergesetz des Landes beschlossen und damit wie vom Bundesgesetzgeber gefordert landesspezifische Regelungen zum am 1. März 2010 gültigen neuen Bundesrecht geschaffen. Dieses neue Bundesrecht war unter Federführung des damaligen Bundesumweltministers Siegmar Gabriel erarbeitet und noch in der Großen Koalition im Bund beschlossen worden.
„Wir haben das zu Beginn der 5. Legislaturperiode zwischen SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbarte Prinzip, Bundes- und Landesrecht immer 1:1 umzusetzen, auch hier beachtet. Deshalb gibt es kaum noch Abweichungen zwischen Landes- und Bundesrecht mehr.
Angepasst wurden unter anderem die Regelungen zur Breite der Küsten- und Gewässerschutzstreifen und die erst 2007 im Landeswassergesetz ohne wissenschaftliche Grundlage erfolgte Verringerung der Abstände für Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen (Gewässerrandstreifen). Die Frage der Gewässerrandstreifen wurde im Übrigen auch in der Anhörung des Agrarausschusses diskutiert.
Die gegenüber bisherigen landesrechtlichen Regelungen erfolgten Anpassungen sind nicht nur angesichts der Angleichung zwischen Landes- und Bundesrecht sinnvoll. Sie sind auch vor dem Hintergrund modernster Dosierungstechniken in der Landwirtschaft umweltfachlich zu rechtfertigen und wirtschaftlich geboten. SPD und CDU waren sich hier sehr einig. Ich bin froh, dass der Landtag die Regelungen heute beschlossen hat“, so Udo Timm, der auch Vorsitzender des Agrarausschusses ist.
Jutta Hackert