Landesregierung bringt keinen gesetzeskonformen Haushalt ein

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2008/200909 enthält im Bereich des Bildungsministeriums eine Absenkung der Mittel für die vorschulische Bildung von 1 Mio. Euro für das Jahr 2008 sowie 2 Mio. Euro für das Jahr 2009.
Im Kindertagestättenförderungsgesetz (KiföG) sind im § 18 bisher 7 Mio. Euro gesetzlich vorgeschrieben.

Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Bluhm:

„Für die Verminderung der Aufwendungen für die vorschulische Bildung fehlt die rechtliche Grundlage. Es soll folglich eine Kürzung beschlossen werden, die gegenwärtig rechtswidrig. Bisher haben weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen dazu ein Änderungsgesetz des Kifög vorgelegt.

Meine Fraktion kritisiert zudem, dass die Kürzungen auch inhaltlich nicht zu rechtfertigen sind. Nachdem in den letzten Jahren vor allem in Fort- und Weiterbildung sowie in die Ausstattung der Kindertagesstätten, z.B. altersgerechtes didaktisches Spielzeug und andere pädagogische Materialien investiert wurde, geht es jetzt vorrangig um die personelle Ausstattung. Es ist nötig, Vor- und Nachbereitungszeiten zur Verfügung zu stellen sowie Sprachförderung und Integrationsmöglichkeiten zu erweitern. Stattdessen werden die Ansätze gekürzt, um die Elternbeiträge zu senken.

Wir sind entschieden dagegen, eine Absenkung qualitativer Standards mit einer Entlastung der Eltern zu erkaufen. Hier wird wieder nach dem Prinzip Linke Tasche, rechte Tasche gehandelt und der Öffentlichkeit suggeriert, man stärke die Qualität und entlaste zusätzlich auch noch die Eltern. Dies ist eine Mogelpackung zu Lasten der Kinder.“