Ladenöffnungszeiten in M-V nicht betroffen

Wolfgang Waldmüller: Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern von Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht betroffen

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den von SPD und LINKE beschlossenen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten in der Bundeshauptstadt begrüßt und zugleich unterstrichen, dass Mecklenburg-Vorpommern von dem Urteil nicht betroffen sei.

„Die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen vier Adventssonntagen gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz verstößt, ist wichtig. Sie unterstreicht, dass der Sonntagsschutz des Grundgesetzes auch weiter gilt.

Von dem Urteil sind die Ladenöffnungszeiten in unserem Bundesland, welche mit der Bäderregelung geregelt sind, allerdings nicht betroffen. Zum einen ist der Schutz des Sonntages durch den auf 11 Uhr festgelegten späten Beginn der Möglichkeit der Ladenöffnung gesichert. Zum anderen gibt es die klare Einschränkung, dass an den Sonntagen im Dezember die Geschäfte geschlossen bleiben müssen“, so Wolfgang Waldmüller.

Der CDU-Landtagsabgeordnete zeigte sich sicher, dass die für den Tourismus wichtige Regelung der laufenden Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht standhalte.

„Heute wurde eine von SPD und LINKE beschlossene Regelung in der Bundeshauptstadt vom obersten deutschen Gericht gekippt, die weder den im Grundgesetz verankerten Schutz des Sonntages noch die Interessen der Beschäftigten im Blick hatte. Hinzu kommt, dass in Mecklenburg-Vorpommern keine zusätzlichen Lockerungen an den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten geplant sind“, machte Wolfgang Waldmüller abschließend deutlich.

Jutta Hackert