Keine Ladenöffnung an den Sonntagen vor Weihnachen!

Jochen Schulte: Gute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das sehr liberale Ladenöffnungsgesetz im Land Berlin zum Teil gegen die Verfassung verstößt. Insbesondere die Regelung, dass an bis zu 10 Sonntagen jährlich, darunter an allen Sonntagen vor Weihnachen, die Geschäfte geöffnet sein dürfen, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags zu vereinbaren. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, begrüßte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

„Wir Sozialdemokraten setzen uns, gemeinsam mit den Gewerkschaften, schon seit Jahrzehnten dafür ein, dass das Wochenende – von wenigen Ausnahmen abgesehen – arbeitsfrei bleibt. Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der schleichenden Entwicklung, den Sonntag zu einem ganz normalen Werktag zu machen, ein Riegel vorgeschoben worden. Damit fühlen wir uns in unserer Position von höchster Instanz bestätigt. Und wir werden erneuten Versuchen des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums, die Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu liberalisieren, noch entschlossener entgegentreten.“