Keine Genehmigung zur Ölförderung in der Ostsee

Schlotmann: CEP darf keine Bohrungen oder seismische Untersuchungen durchführen

Das Bergamt in Stralsund hat der Firma Central European Petroleum GmbH (CEP) eine Genehmigung für sogenannte Erkundungsmaßnahmen erteilt. Aufgrund von Berichten zu diesem Sachverhalt stellt Energieminister Volker Schlotmann klar: „Damit wurde der Firma CEP in keiner Weise gestattet, Bohrungen vorzunehmen oder seismische Untersuchungen durchzuführen.“

Das Bergamt musste diese Genehmigung aufgrund des Bundesberggesetzes (BBergG) erteilen. Im Gegensatz zu anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sieht das BBergG ein mehrstufiges Verfahren vor. Bislang hat CEP lediglich das Recht, in einem bestimmten Areal exklusiv nach Erdöllagerstätten zu suchen. Dazu will CEP zunächst seismische Daten auswerten, die bereits zu DDR-Zeiten erhoben wurden. Jede weitere technische Maßnahme bei der Suche muss in einem sogenannten Betriebsplanverfahren erneut beantragt werden. Im Rahmen eines solchen Verfahrens werden dann auch Naturschutz- und Wasserbehörden sowie Verbände beteiligt.

Mit dem ersten Genehmigungsschritt besteht keine Erlaubnis, technische Maßnahmen zu ergreifen. Das ist der Grund dafür, dass vom Bergamt keine naturschutzrechtlichen Auflagen erteilt wurden. Die sogenannte seismische Erkundung ist eine Möglichkeit, nach Erdölvorkommen zu suchen. Dabei werden Schallwellen mit Druckluftkanonen in Richtung Meeresboden geschossen. Dazu stellt Volker Schlotmann fest: „Uns ist die mögliche schädliche Wirkung von solchen Schallimpulsen für die Meeressäugetiere sehr bewusst. Daher werden wir bei einem eventuellen Betriebsplanverfahren alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die eine seismische Erkundung oder andere Umweltbelastungen verhindern.“

Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV