Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Fortsetzung des Bürokratieabbaus

Ministerin Kuder: Verfahrensabläufe in der Verwaltung weiter vereinfachen und verschlanken

Das Landeskabinett hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Fortsetzung des Bürokratieabbaus in den Landtag einzubringen. Der Landtag hatte im Jahr 2006 beschlossen, das vor einer verwaltungsrechtlichen Klage zwingend vorgesehene Widerspruchsverfahren in einigen Bereichen abzuschaffen, etwa beim Staatsangehörigkeitsgesetz. In anderen Bereichen, vor allem bei Baugenehmigungsverfahren, wurde ein Wahlrecht des Betroffenen eingeführt, ob er ein Widerspruchsverfahren einleitet oder sofort Klage erhebt. Die Regelungen sind bis zum 31.12.2008 befristet und sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bis zum 30.06.2011 verlängert werden.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Die Bürger haben vor allem bei Baugenehmigungsverfahren vom Optionsmodell Gebrauch gemacht und auf ein Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung verzichtet. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führte regelmäßig zu einer Beschleunigung des Verfahrens, weil es einer Nachkontrolle durch die Verwaltung nicht bedurfte. Diesen Weg der  Vereinfachung und Verschlankung von Verwaltungsverfahren gilt es fortzusetzen. Deswegen soll die Laufzeit der Regelungen bis zum 30.06.2011 verlängert werden. In dieser Zeit ist zudem auszuwerten, inwieweit die Regelungen zur Deregulierung beitragen und ob weitere Bereiche einbezogen werden sollen.“