Innenminister gibt Hinweise

Innenminister gibt Hinweise und Empfehlungen zum Erheben von Anschlussbeiträgen

Innenminister Lorenz Caffier hat an die kommunalen Aufgabenträger für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung einen Runderlass mit Empfehlungen und Hinweisen zur Beitragserhebung versandt. Dies hatte er in der Landtagsdebatte über das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) im September diesen Jahres angekündigt.

An der grundsätzlichen Notwendigkeit, zur teilweisen Finanzierung der nach der Wende geschaffenen öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung von allen Eigentümern angeschlossener oder anschließbarer Grundstücke Beiträge zu erheben, ändert der Erlass nichts. Die Mehrheit des Landtages hatte die derzeitigen gesetzlichen Regelungen in der Sitzung am 19. September 2007 nochmals bekräftigt und eine Änderung des im Jahre 2005 novellierten KAG M-V abgelehnt.

Zudem hatte Innenminister Caffier in seinem Bericht an den Innenausschuss des Landtages zur Erhebung von Anschlussbeiträgen festgestellt, dass etwa 50 von heute 161 öffentlichen Einrichtungen der Abwasserentsorgung mangels zentraler Abwasserentsorgung vor der Wende überhaupt nicht von der Altanschließerproblematik betroffen sind.
Im Bereich der Altanschließer ist in 80 % der Abwassereinrichtungen die Anschlussbeitragserhebung weitestgehend abgeschlossen. Bislang wurden Anschlussbeiträge von rd. 612 Mio. EUR festgesetzt, wovon bereits 89,5 % gezahlt wurden.

Es gibt aber im Rahmen des geltenden Gesetzes für die kommunalen Aufgabenträger durchaus Spielräume, wie sie die Beitragserhebung im Einzelnen satzungsmäßig ausgestalten und letztlich durchführen können.

Mit dem Runderlass werden diese Gestaltungsspielräume nochmals zusammengefasst und verdeutlicht. Innenminister Caffier ermuntert die kommunalen Aufgabenträger, die Hinweise im Sinne der betroffenen Bürger sorgsam zu prüfen. „Es sollte vor Ort ausgelotet werden, inwieweit diese Spielräume unter Berücksichtigung der örtlichen und finanziellen Verhältnisse genutzt werden können“, empfahl der Minister. „Das umfasst auch die rechtlichen Möglichkeiten, Beitragsforderungen in Härtefällen zu stunden und, sofern in besonderen Situationen berechtigt, auf Stundungszinsen zu verzichten.“

Der Minister hofft, dass mit dem Runderlass auch das Verständnis für die geltenden landesgesetzlichen Forderungen bei allen Betroffenen, den kommunalpolitisch Verantwortlichen in den Gemeinden und Zweckverbänden und den Bürgern, verbessert wird. Durch transparente Informationen sollen die rechtlichen und finanziellen Hintergründe und Zusammenhänge verdeutlicht werden. Allerdings ist dies in erster Linie auch eine Aufgabe der kommunalen Aufgabenträger.

Auf einen wesentlichen Punkt, der bei den öffentlichen Diskussionen über die sogenannten Altanschließer leider immer wieder falsch dargestellt wird, weist Innenminister Caffier erneut hin. Den geforderten Anschlussbeiträgen liegen grundsätzlich nur solche Aufwendungen zugrunde, die kommunalen Aufgabenträgern nach der Wende entstanden sind. Nur diese stellen den „Aufwand für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung“ im Sinne des § 9 KAG M-V dar. Das hat auch das Oberverwaltungsgericht Greifswald mehrfach bestätigt. Der Vorwurf, die sogenannten Altanschließer müssten mit den jetzigen Beiträgen bereits zu Zeiten der DDR geschaffene Anlagen ein zweites Mal bezahlen, trifft somit eindeutig nicht zu.